Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Sobald Ihre Anmeldung von uns schriftlich, per Fax oder online bestätigt wurde, ist sie für beide Seiten verbindlich.
  2. Sollte der von Ihnen gewünschte Termin bereits vergeben, bzw. ausgebucht sein, so erhalten Sie von uns alternative Termine.
  3. Die Teilnahmekosten sind bei Einzelpersonen in voller Höhe, bei geschlossenen Gruppen i. H. v. 40 % der Gesamtsumme nach Erhalt der Bestätigung auf das von uns angegebene Konto zu überweisen. Geschlossene Gruppen usw. erhalten nach Teilnahme eine abschließende Rechnung, die innerhalb 14 Tagen zu begleichen ist.
  4. Bei Nichtteilnahme muss die Abmeldung mindestens 45 Kalendertage vorher schriftlich erfolgen. Bei einer Abmeldung zwischen 44 und 16 Kalendertage vor Trainingstermin werden Stornierungskosten und eine Ausfallentschädigung in Höhe von 40 % berechnet. Bei späterer Abmeldung (15 Kalendertage oder weniger vorher) werden Stornierungskosten und Ausfallentschädigung in Höhe von 90 % fällig. Bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sind sämtliche Teilnahmekosten zu entrichten. Ggfs. fällige Platzmieten bei Anmietung von Fremdplätzen sind in entsprechender Höhe zu begleichen. Vorstehende Regelung gilt nicht, wenn Sie rechtzeitig für einen Ersatzteilnehmer sorgen. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen. Für die Fristwahrung ist der Eingang der schriftlichen Abmeldung bei uns entscheidend. 
  5. Gutscheine, BG-Beteiligungen usw. können nur entsprechend ihrer Wertigkeit verrechnet werden. BG-Listen müssen vor Trainingsbeginn im Original vorliegen. Danach eingereichte BG-Listen oder BG-Trainings-Cards können nicht verrechnet werden.
  6. Für die Bezuschussung durch Berufsgenossenschaften, Versicherungen, Unfallkassen usw. ist der Teilnehmer eigenverantwortlich. Lehnen Unfallkasse, BG, Versicherung usw. einen Zuschuss ab, so hat der Teilnehmer die gesamten Trainingskosten zu tragen.
  7. Gutscheine sind ab Zahlungseingang ein Jahr gültig. Gutscheine können nicht entsprechend ihrem Wert ausgezahlt werden, sind jedoch übertragbar.
  8. Aus Gründen der Effektivität der Veranstaltung ist die Teilnehmerzahl beschränkt. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl gilt Ziffer zwei. Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns eine Verschiebung der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt vor. In diesem Fall werden Sie von uns spätestens 14 Tage vor Trainingstermin benachrichtigt.
  9. Mit der Anmeldung verzichten die Teilnehmer gegenseitig auf Ersatz etwaiger Unfallschäden (Personen-, Sach- u. Vermögensschäden), soweit diese nicht durch irgendeine Versicherungsleistung des Schädigers auszugleichen sind. Das gilt nicht in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Teilnehmer an unseren Veranstaltungen haften für alle durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden im Rahmen ihrer eigenen Kfz-Haftpflicht oder Kasko-Versicherung. Seitens des Veranstalters ist eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.
  10. Das Fahrzeug des Teilnehmers muss zum Straßenverkehr ordnungsgemäß zugelassen und versichert sein. Fahrzeuge mit „roter Nummer“ oder Kurzzeitkennzeichen können nicht teilnehmen. Das Fahrzeug muss sich im verkehrssicheren Zustand befinden. Der Fahrer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein, entsprechende Schutzkleidung (z. B. Motorrad) tragen und darf während der praktischen Veranstaltung, bzw. Fahrt nicht unter Einfluss von Alkohol, Drogen, Medikamenten oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Findet die Veranstaltung auf militärischem Gelände oder Fremdplätzen statt, gelten die Vorgaben des Hausherren (z. B. Verbot des Filmens und Fotografierens von militärischen Objekten u.ä., usw.). Die Teilnehmer verpflichten sich im Hinblick auf einen sicheren und geordneten Ablauf den Anweisungen von Fahrtrainer/-in folge zu
    leisten. Zuwiderhandlungen, die die Sicherheit der anderen Teilnehmer
    gefährden, können zum Ausschluss von der Veranstaltung führen, ohne dass der
    Teilnehmer Anspruch auf Regress besitzt. Außerdem erlischt bei Zuwiderhandlung
    der Versicherungsschutz.
  11. Jede Form von Hospitality (Mitfahrer, Gäste, Beobachter) bedarf unserer vorherigen
    Zustimmung. Sie sind nicht über den Veranstalter versichert (siehe Artikel 7.). Die alleinige Verantwortung und Haftung liegt beim Anmeldenden.
  12. Im Hinblick auf die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes weisen wir darauf
    hin, dass Ihre Angaben gespeichert werden können, um Ihnen weitere
    Informationen über uns zukommen zu lassen. Ihre Daten werden nicht an Dritte
    weitergegeben!

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Lehrgemeinschaft für vorbildliches Fahren e.V.

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